1) Bis 2038 sollen 34% der Bremer Haushalte mit Fernwärme versorgt werden. Dazu bedarf es 300 km mehr an Fernwärmetrassen. Die derzeitige Bauleistung liegt bei 2 km im Jahr und soll – lt. Dr. Karsten Schneiker, Vorstandssprecher der swb – auf 10 km erhöht werden. Diese Ausbaustufe wäre also erst 2055 erreicht!
Frage: Wie soll dieser Widerspruch aufgelöst werden?
2) Im Wärmeplan ist das Stadtgebiet in Wärmeversorgungsgebiete einzuteilen, für die die jeweils geeignete Wärmeversorgungsart festgestellt werden muss. Kriterien für die Geeignetheit sind geringe Kosten, geringe Realisierungsrisiken, hohes Maß an Versorgungssicherheit und geringe Treibhausgasemissionen.
Fragen:
- Wie sollen ab 2038 erwartbar weit über zwei Drittel nicht an Fernwärme angeschlossenen Wohnungen versorgt werden?
- Werden dabei die von der Genossenschaft ErdwärmeDich geplanten Anergienetze, die die Kriterien in hervorragender Weise erfüllen, berücksichtigt?
3) § 7 Wärmeplanungsgesetz sieht eine frühzeitige und fortlaufende Beteiligung von Betreibern eines Wärmenetzes – auch von zukünftigen Betreibern – an der Wärmeplanung vor.
Frage: Warum wurde ErdwärmeDich Anergienetze eG nicht frühzeitig und fortlaufend in der Planung beteiligt?
4) Weiterhin soll nach dem Wärmeplanungsgesetz die „planungsverantwortliche Stelle (…) den erforderlichen Austausch zwischen den Beteiligten und (…) die von ihnen zu erbringenden Mitwirkungshandlungen organisieren und koordinieren“.
Fragen:
- Wie ist das in Bremen in der Vorbereitung des Entwurfs gehandhabt worden?
- Welcher Austausch bzw. welche Mitwirkungshandlungen wurden organisiert/koordiniert?
- Inwieweit hat die Kommune die Chance, die Gestaltungs- und Umsetzungsressourcen aller lokalen Akteure zu mobilisieren, um in der klimaneutralen Wärmeversorgung zügig fortzuschreiten, wirklich wahrgenommen?
5) Nach § 13 Abs. 2 Wärmeplanungsgesetz ist Bremen verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren und die Prüfungs- und Analyseergebnisse bei der Durchführung der Wärmeplanung zu veröffentlichen. Die Einbeziehung der Bürger in die Wärmeplanung ist ohnehin Voraussetzung für die Akzeptanz von späteren Lösungen und damit für den Erfolg der Wärmewende. Dies wurde auch noch mal in der Energieministerkonferenz am 23.05.2025 ausdrücklich betont.
Fragen:
- Inwieweit kommt Bremen diesen Verpflichtungen zur Einbeziehung der Öffentlichkeit nach?
- Inwieweit wurden z.B. Nachbarschaftsveranstaltungen in Quartieren organisiert und durchgeführt?
6) Das Wärmeplanungsgesetz verfolgt das Ziel „einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung (…) auf erneuerbare Energien (…) (zu) leisten, (und) zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) bei(zu)tragen (…).
Frage: Wie kommen die BürgerInnen im Rahmen der Wärmeplanung an die Daten, die ihnen eine begründete Entscheidung für ihre eigene Wärmeversorgung erlauben, insbesondere hinsichtlich der Alternativen und im Vergleich zur Fernwärme?
7) Vom Bund sind Bremen Mittel für die kommunale Wärmeplanung zugesprochen worden (laut Senatsvorlage vom 27.11.2024 insgesamt 4.255.946 €, davon Konsumtive Mittel von 2.404.163 € und Personalmittel von 1.851.783 €).
Fragen:
- Wie sind diese Mittel im Detail ausgegeben worden bzw. wie sollen sie noch ausgegeben werden?
- Was genau kostete z.B. das Fernwärmegutachten?
- Stammen die Fördermittel für 3 Pilotprojekte der kalten Nahwärme ebenfalls aus diesen Bundes-Zuschüssen?
8) Zur Durchführung der Wärmeplanung gibt es verschiedene, umfangreiche Leitfäden (z.B. Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen von 2024; Leitfaden der Heinrich Böll Stiftung von 2024; Handbuch des Umweltbundesamtes von 2025).
Fragen:
- Sind bzw. waren diese Leitfäden den Bremer Planungsverantwortlichen bekannt?
- Inwieweit wurde nach diesen Leitfäden gearbeitet, bzw. wo wurde von ihnen abgewichen und warum?
9) Kleinräumig konzipierte Wärmenetze erhöhen die Akzeptanz von Bürgern, sich daran anzuschließen. U.a. wird dafür die Gründung von Wärmegenossenschaften empfohlen, was in einigen Städten bereits geschehen ist.
Frage: Warum wurde die bereits Mitte 2024 gegründete Genossenschaft ErdwärmeDich Anergienetze eG nicht unterstützt bzw. gefördert, um die Erschließung und Projektierung solcher quartiersnaher Lösungen für die Wärmeplanung zu erreichen?
10) Die Stilllegung der Gasnetze soll in Schritten erfolgen (Reduzierung des Gasverbrauchs von 90% in 2029 auf 30% in 2038 und keinen Gasverbrauch in 2045.
Fragen:
- Welche Überlegungen oder Absprachen zwischen swb/wesernetz und der Kommune gibt es dazu? (Auch vor dem Hintergrund des Endes der Konzessionsverträge am 31.12.2033)
- Gibt es eine Verschränkung der Kommunalen Wärmeplanung mit der geplanten Stilllegung der Gasnetze in Bremen?
Der Verein ErdwärmeDich e.V. wird die Forderungen noch einmal ausführlich am 08.09.2025 bei einer Veranstaltung in der Bremer Shakespeare Company (Theater am Leibnizplatz, Schulstr. 26) vorstellen und mit dem Publikum diskutieren und im Oktober nach einem „Spaziergang mit Alexander von Humboldt“ mit allen Interessierten an unseren Bürgermeister übergeben.